#GeekTalk Podcast - Sonderfolgen Label

gt4519 – Sonderfolge – Martin Steiger zu Datenschutz, Impressum und Urheberrecht

Die heutige Folge ist eine Crosspromotion-Folge aus dem ElternPodcast.
Da durfte ich DEN Internet Anwalt aus der Schweiz, Martin Steiger in einem Gespräch über sein Vortag zum Swiss Blog Family Kongress ausfragen.

Er hat Rückblickend, zu seinem Vortrag im letzten Jahr, ein bisschen über dieses Internet und wie wir Blogger (Podcaster und Influencer) einen ungewünschten Kontakt mit dem Anwalt verhindern können erzählt. Viele spannende Einblicke für alle die im Internet eine Seite, ein Blog, einen Onlineshop oder ähnliches ihr betreiben.
Solltet ihr noch weitere Fragen dazu haben, lasst es uns doch über die Kommentare wissen. Mehr Infos und wo ihr den Martin Steiger bald schon wieder hören könnt, findet ihr weiter unten in den Shownotes.

PodcatcherAbonnierenAufnahme Datum
Die richgige WahlRSS-Feed – iTunes19. September 2019

Gespräch mit Martin Steiger zu Datenschutz, Impressum, Urheberrecht und Werbung

WasWer
KategorieSonderfolgen
Moderator, Schnitt, ShownotesMartin @pokipsie Rechsteiner
PodcasterMartin Steiger
JingleMusik: Sommer Filmmusik Gesprochen: Holgi
LogoMaurice
Social MediaUnsere Social Media Links

Diese Podcast Folge wurde zuerst im ElternPodcast veröffentlicht.

Shownotes

00:00:00 – Intro

00:00:24 – Begrüssung

00:00:31 – Um was geht es in der heutigen Podcast Folge überhaupt?

Kleiner Einschub / Transparenz-Hinweis noch zum Swiss Blog Family Kongress. Diesen Kongress für Schweizer Blogger organisiere ich schon zum vierten Mal mit. In den letzen beiden Jahren hatten wir auch jeweils unseren Achim mit dabei mit Vorträgen.
Für den Kongress 2019 haben wir noch Tickets für Blogger (es dürfen natürlich auch Influencer oder Podcaster sich angesprochen fühlen) aller Kategorien. Mehr dazu, dem Programm, den Speakern und die Möglichkeit ein Ticket zu kaufen findet ihr direkt auf www.SwissBlogFamily.ch.
PS: natürlich dürfen auch Blogger/Podcaster/Influencer aus Deutschland und Österreich teilnehmen. So, jetzt aber genügt der «Eigenwerbung».


Vortrag vom Martin Steiger

00:02:30 – Dann begleite ich den Martin doch mal durch seinen Vortrag hindurch. Das ganze gehen wir schön dem «ABC» nach und ich bin schon gespannt auf die jeweiligen Faustregeln die er mitgebracht hat.

00:04:41 – C – Cookies – Wer kennt sie nicht, die unliebsamen, auf dem Smartphone meist halb-Bildschirmfüllenden Cookie-Hinweise auf Webseiten und den ganzen Blogs. Gibt es da Plugin Tipps?
Für Martin ist klar, es gibt hier bei drei Varianten: Einmal die mit 0 Risiko, dann den Mittelweg und natürlich auch den mit vollem Risiko.
Das dahinterliegende Gesetzt beruht übrigens auf einer EU Richtlinie vom Jahre 2009.

UPDATE: Gerade drei Tage nach der Veröffentlichung dieser Podcast Folge hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zum Thema erlassen.
Dazu lest ihr am besten den neusten Blog Post vom Martin aufmerksam durch.

00:14:15 – D – Datenschutzerklärung – Das wichtigste, neben dem Hinweis, dass eine jede Webseite eine solche braucht, ist sicherlich dass sie auch gewartet wird. Heisst für euch, schaut euch nach einem Dienst um, der regelmässig die Erklärungen anpasst und auch updates liefert. Für uns Schweizer natürlich ganz wichtig, sie müssen mit der Schweizer Gesetzgebung konform sein. Vom Dienst SwissAnwalt rät ehr eher ab. Das ist ein Dienst, den wir bis anhin in Betracht gezogen haben und somit noch ein bisschen Arbeit vor uns haben. Eine seiner Empfehlungen war der: Datenschutzgenerator (Transparenzhinweis, bei dem Dienst ist Martin selber auch involviert).

00:25:57 – G – Gewinnspiel – Etwas vom wichtigsten an Wettbewerben ist sicherlich die Teilnehmebedienungen. Der zweite Punkt, an einem Gewinnspiel muss man auch kostenlos teilnehmen dürfen. Was genau in den Teilnahmebedingungen stehen muss, erklären wir euch hier im Kapitel dazu.

00:30:28 – H – Haftung – «…für den Inhalt Haften wir nicht…» oder ähnliche Aussagen sind natürlich nicht Gesetzeskonform.

00:36:53 – I – Impressum – Wie schon bei der Datenschutzerklärung, ist auch das Impressum Pflicht. Hier in der Schweiz ein bisschen lockerer als im Grenznahmen Ausland. In etwa könnt ihr das vergleichen mit einem Telefonbucheintrag von früher.

00:37:43 – N – Newsletter – Beim Newsletter ist eine Einwilligung vom Abonnenten von Nöten. Dies im besten Falle in einem Double-Opt-in-Verfahren. Dabei trägt sich der Interessent selber im Newsletter-System über ein Formular ein und bekommt anschliessend eine eMail mit einem Bestätigungslink integriert.
Erst nachdem er, via Link bestätigt hat, bekommt er auch die Newsletter zugestellt.

00:42:46 – R – Wie Recht am eigenen Bild – Ein jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und was damit passiert.

00:48:34 – S – Steuern – Ein sehr wichtiges Thema ist natürlich auch der Verdienst, den man über eine Tätigkeit als Blogger generieren kann. Dieser gehört richtig versteuert und auch hier hat Martin eine Faustregel: Lieber zu viel angeben, als später bei einer allfälligen Überprüfung das nachsehen haben.

00:52:27 – U – Urheberrecht – Bei Bildern sollte man immer die quelle angeben. Auch solltet ihr wissen, warum ihr das verwenden dürft.

01:01:44 – W – Werbung – Werbung, egal in welcher Form gilt es natürlich immer zu deklarieren.

01:14:19 – Z – Zebra – Das Ende muss bei Z sein.

01:17:29 – Verabschiedung

 

Wenn ihr mehr über den Martin Steiger erfahren möchtet, dann schaut doch mal auf seiner Webseite nach oder verfolgt ihn über die verschiedenen Social Media Kanäle: TwitterFacebook oder LinkedIn.

Weitere von ihm genannte Links findet ihr hier:

Papiertiger

Digitale Gesellschaft

Bilder im Internet rechtssicher verwenden

Anleitung zur Datenschutzerklärung


01:18:21 – Outro


Feedback

Rückmeldungen, konstruktive Kritik und weitere Rückmeldungen könnt ihr uns jederzeit unten in den Kommentaren, direkt via eMail, Social Media, oder via einfachem Audio-Kommentar zukommen lassen.


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